Umfassende Jahresabschluss-Erstellung

Von der Bilanz über die GuV bis zum Anhang – wir erstellen alle Bestandteile Ihres Jahresabschlusses nach den Vorschriften des HGB.

Vollständige HGB-Berichterstattung

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Für mittelgroße und große Gesellschaften kommt der Lagebericht hinzu. Wir erstellen alle erforderlichen Bestandteile entsprechend der Größenklasse Ihres Unternehmens.

Bilanz nach HGB
Kernelement

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden Ihres Unternehmens zum Abschlussstichtag dar. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögensseite) und Passiva (Kapitalseite) mit gesetzlich vorgeschriebenen Posten.

Aktivseite

  • Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand)
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Aktive latente Steuern (falls zutreffend)

Passivseite

  • Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag)
  • Rückstellungen
  • Verbindlichkeiten
  • Rechnungsabgrenzungsposten
  • Passive latente Steuern (falls zutreffend)
Erfolgsrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung § 275 HGB

Die GuV zeigt die Ertragslage Ihres Unternehmens für das abgelaufene Geschäftsjahr. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden.

Gesamtkostenverfahren

  • Umsatzerlöse
  • Bestandsveränderungen
  • Aktivierte Eigenleistungen
  • Materialaufwand
  • Personalaufwand
  • Abschreibungen
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge
  • Finanzergebnis
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag

Umsatzkostenverfahren

  • Umsatzerlöse
  • Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
  • Vertriebskosten
  • Allgemeine Verwaltungskosten
  • Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge
  • Finanzergebnis
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum Jahresabschluss
Erläuterungen

Anhang nach § 284 HGB

Der Anhang ergänzt und erläutert die Angaben in Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen.

Pflichtangaben für alle Größenklassen

  • Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  • Erläuterungen zu Bilanzposten
  • Erläuterungen zu GuV-Posten
  • Angaben zu Haftungsverhältnissen

Zusätzliche Angaben (größenabhängig)

  • Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagenspiegel)
  • Angaben zu Verbindlichkeiten und Forderungen
  • Angaben zu Geschäftsführung und Aufsichtsrat
  • Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
  • Angaben über Beteiligungen
Erweiterte Berichterstattung

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht erstellen. Dieser geht über die reine Zahlenberichterstattung hinaus und beinhaltet qualitative Aussagen.

Pflichtinhalte des Lageberichts

  • Darstellung des Geschäftsverlaufs einschließlich Geschäftsergebnis
  • Lage der Gesellschaft (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage)
  • Voraussichtliche Entwicklung mit wesentlichen Chancen und Risiken
  • Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (falls relevant)
  • Bestehende Zweigniederlassungen

Zusätzliche Berichterstattung

  • Finanzielle Leistungsindikatoren
  • Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren (falls relevant)
  • Nachtragsbericht über wesentliche Vorgänge nach Abschlussstichtag
  • Prognosebericht zur künftigen Entwicklung
Lagebericht

Bewertungsvorschriften nach HGB

Die korrekte Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ist Grundlage eines rechtssicheren Jahresabschlusses

Anlagevermögen

Zugangsbewertung: Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Folgebewertung: Planmäßige Abschreibung über Nutzungsdauer, außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung

Zuschreibung: Bis maximal zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten, wenn Gründe für Abschreibung entfallen

Umlaufvermögen

Vorräte: Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Niederstwertprinzip bei niedrigerem Börsen- oder Marktpreis

Forderungen: Nennbetrag abzüglich Einzelwertberichtigungen und pauschaler Wertberichtigungen

Wertpapiere: Strenges Niederstwertprinzip (niedrigerer Börsen- oder Marktpreis)

Rückstellungen

Pensionsrückstellungen: Barwert künftiger Verpflichtungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen

Sonstige Rückstellungen: Ansatz mit Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen

Abzinsung: Rückstellungen mit Restlaufzeit > 1 Jahr mit durchschnittlichem Marktzinssatz

Verbindlichkeiten

Ansatz: Erfüllungsbetrag zum Abschlussstichtag

Fremdwährungsverbindlichkeiten: Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs, Berücksichtigung von Wertänderungen nach Realisationsprinzip

Restlaufzeitangaben: Gliederung nach Fristigkeit im Anhang

Berichterstattung nach Unternehmensgröße

Kleine Kapitalgesellschaft

Schwellenwerte (2 von 3):

  • Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €
  • Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. €
  • Arbeitnehmer ≤ 50

Berichterstattung:

  • Verkürzte Bilanz
  • Verkürzte GuV
  • Verkürzter Anhang
  • Kein Lagebericht

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

Schwellenwerte (2 von 3):

  • Bilanzsumme ≤ 20 Mio. €
  • Umsatzerlöse ≤ 40 Mio. €
  • Arbeitnehmer ≤ 250

Berichterstattung:

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständige GuV
  • Erweiterter Anhang
  • Lagebericht

Große Kapitalgesellschaft

Schwellenwerte (2 von 3) überschritten:

  • Bilanzsumme > 20 Mio. €
  • Umsatzerlöse > 40 Mio. €
  • Arbeitnehmer > 250

Berichterstattung:

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständige GuV
  • Umfassender Anhang
  • Ausführlicher Lagebericht

Individuelle Beratung zu Ihrem Jahresabschluss

Jedes Unternehmen hat spezifische Anforderungen. Kontaktieren Sie uns für ein Gespräch über Ihre Situation und die passende Vorgehensweise.