Von der Bilanz über die GuV bis zum Anhang – wir erstellen alle Bestandteile Ihres Jahresabschlusses nach den Vorschriften des HGB.
Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft besteht gemäß § 242 Abs. 3 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Für mittelgroße und große Gesellschaften kommt der Lagebericht hinzu. Wir erstellen alle erforderlichen Bestandteile entsprechend der Größenklasse Ihres Unternehmens.
Die Bilanz stellt das Vermögen und die Schulden Ihres Unternehmens zum Abschlussstichtag dar. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögensseite) und Passiva (Kapitalseite) mit gesetzlich vorgeschriebenen Posten.
Die GuV zeigt die Ertragslage Ihres Unternehmens für das abgelaufene Geschäftsjahr. Sie kann nach dem Gesamtkostenverfahren oder dem Umsatzkostenverfahren erstellt werden.
Der Anhang ergänzt und erläutert die Angaben in Bilanz und GuV. Er enthält Pflichtangaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie weitere gesetzlich vorgeschriebene Informationen.
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich zum Jahresabschluss einen Lagebericht erstellen. Dieser geht über die reine Zahlenberichterstattung hinaus und beinhaltet qualitative Aussagen.
Die korrekte Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden ist Grundlage eines rechtssicheren Jahresabschlusses
Zugangsbewertung: Anschaffungs- oder Herstellungskosten
Folgebewertung: Planmäßige Abschreibung über Nutzungsdauer, außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung
Zuschreibung: Bis maximal zu fortgeführten Anschaffungs-/Herstellungskosten, wenn Gründe für Abschreibung entfallen
Vorräte: Anschaffungs- oder Herstellungskosten, Niederstwertprinzip bei niedrigerem Börsen- oder Marktpreis
Forderungen: Nennbetrag abzüglich Einzelwertberichtigungen und pauschaler Wertberichtigungen
Wertpapiere: Strenges Niederstwertprinzip (niedrigerer Börsen- oder Marktpreis)
Pensionsrückstellungen: Barwert künftiger Verpflichtungen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
Sonstige Rückstellungen: Ansatz mit Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen
Abzinsung: Rückstellungen mit Restlaufzeit > 1 Jahr mit durchschnittlichem Marktzinssatz
Ansatz: Erfüllungsbetrag zum Abschlussstichtag
Fremdwährungsverbindlichkeiten: Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs, Berücksichtigung von Wertänderungen nach Realisationsprinzip
Restlaufzeitangaben: Gliederung nach Fristigkeit im Anhang
Jedes Unternehmen hat spezifische Anforderungen. Kontaktieren Sie uns für ein Gespräch über Ihre Situation und die passende Vorgehensweise.