Ein strukturierter Ablauf mit klaren Schritten sorgt für Transparenz und Effizienz. So arbeiten wir mit Ihnen zusammen.
Wir besprechen Ihre Unternehmensstruktur, Größenklasse und spezifischen Anforderungen. Dabei klären wir, welche Bestandteile Ihr Jahresabschluss umfassen muss.
Nach Ihrer Beauftragung erstellen wir einen detaillierten Zeitplan unter Berücksichtigung gesetzlicher Fristen. Sie erhalten eine Checkliste mit allen benötigten Unterlagen.
Sie stellen uns Ihre Buchhaltungsunterlagen, Kontensalden und relevanten Belege zur Verfügung. Wir prüfen die Vollständigkeit und Plausibilität der Daten.
Wir erstellen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang nach den Vorschriften des HGB. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt der Lagebericht hinzu.
Eine interne Kontrolle stellt sicher, dass alle Positionen vollständig, korrekt und HGB-konform sind. Wir prüfen die Übereinstimmung mit der Buchhaltung und den Belegen.
Wir präsentieren Ihnen den Entwurf des Jahresabschlusses und erläutern die wesentlichen Positionen und Entwicklungen. Sie haben Gelegenheit für Fragen und Anmerkungen.
Nach Ihrer Freigabe erstellen wir die finale Version des Jahresabschlusses. Sie erhalten alle Dokumente in geeigneter Form für die Gesellschafterversammlung und Offenlegung.
Die Erstellung des Jahresabschlusses unterliegt gesetzlichen Fristen. Eine frühzeitige Planung hilft, diese einzuhalten.
Kleine Kapitalgesellschaft:
Innerhalb der ersten drei Monate nach Ende des Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB)
Beispiel: Bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr bis 31. März
Mittelgroße und große Kapitalgesellschaft:
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB)
Beispiel: Bei Geschäftsjahr = Kalenderjahr bis 30. Juni
Der aufgestellte Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden (§ 42a Abs. 2 GmbHG).
Zeitpunkt: In der Regel innerhalb der ersten acht Monate nach Geschäftsjahresende
Erforderlich: Einladung der Gesellschafter mit angemessener Frist, Beschlussfassung über Feststellung und Ergebnisverwendung
Der festgestellte Jahresabschluss ist beim elektronischen Bundesanzeiger offenzulegen (§ 325 HGB).
Frist: Innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag
Beispiel: Bei Bilanzstichtag 31.12. bis 31.12. des Folgejahres
Sanktion: Bei Fristversäumnis drohen Ordnungsgelder
Für die Erstellung Ihres Jahresabschlusses benötigen wir verschiedene Unterlagen aus Ihrer Buchhaltung und Verwaltung
Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert regelmäßige Kommunikation zwischen Ihnen und uns. Ihr persönlicher Ansprechpartner koordiniert alle Schritte.
Für dringende Rückfragen und schnelle Klärungen während der Geschäftszeiten erreichbar
Schriftliche Kommunikation für Unterlagenübermittlung und Dokumentation von Abstimmungen
Persönliche Meetings zur Besprechung komplexer Sachverhalte ohne Anreise
Bei Bedarf Besprechungen in unseren Räumen oder bei Ihnen vor Ort
Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch. Wir besprechen Ihre Anforderungen und erstellen einen individuellen Zeitplan für Ihren Jahresabschluss.