Bei der Erstellung Ihres Jahresabschlusses kommt es auf Präzision, Rechtssicherheit und verlässliche Prozesse an. Erfahren Sie, welche Vorteile unsere Arbeitsweise bietet.
Das Handelsgesetzbuch definiert präzise Anforderungen an Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften. Wir kennen die Vorschriften für Bilanzierung, Gliederung und Bewertung und setzen sie für Ihr Unternehmen um.
Bilanz nach § 266 HGB und GuV nach § 275 HGB mit allen erforderlichen Posten für Ihre Unternehmensform
Anwendung der Bewertungsvorschriften nach §§ 252-256 HGB für Vermögensgegenstände und Schulden
Alle Pflichtangaben nach § 284 HGB sowie größenabhängige Erweiterungen gemäß § 285 und § 286 HGB
Gesetzliche Fristen für Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind verbindlich. Verspätungen können Ordnungsgelder nach sich ziehen. Unsere strukturierte Vorgehensweise stellt sicher, dass alle Termine eingehalten werden.
Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate nach Geschäftsjahresende (kleine GmbH) bzw. innerhalb der ersten sechs Monate (mittelgroße und große GmbH)
Rechtzeitige Vorbereitung für die Einreichung beim elektronischen Bundesanzeiger innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag
Klare Zeitplanung mit definierten Zwischenschritten für Datenbereitstellung, Abstimmung und Finalisierung
Ob Wirtschaftsprüfung, Betriebsprüfung oder interne Kontrolle – Ihr Jahresabschluss muss alle Fragen beantworten können. Wir erstellen eine lückenlose Dokumentation, die jeder Prüfung standhält.
Nachvollziehbare Zuordnung aller Bilanz- und GuV-Positionen zu den zugrundeliegenden Buchungen und Belegen
Detaillierte Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erklärungen zu wesentlichen Positionen
Mehrfache Prüfung auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Übereinstimmung mit Buchhaltung und Belegen
Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert enge Abstimmung. Ein fester Berater betreut Ihr Unternehmen während des gesamten Prozesses und kennt Ihre individuellen Anforderungen.
Kein Wechsel zwischen verschiedenen Mitarbeitern – Sie haben durchgehend denselben Berater
Kurze Wege für Rückfragen, Klärungen und Abstimmungen während der Jahresabschlusserstellung
Ihr Berater kennt Ihr Unternehmen und kann in Folgejahren effizienter arbeiten
Das HGB unterscheidet zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Die Größenklasse bestimmt Umfang und Detaillierungsgrad der Berichterstattung.
Zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen:
Verkürzte Bilanz, verkürzte GuV, verkürzter Anhang. Kein Lagebericht erforderlich.
Zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen:
Vollständige Bilanz, vollständige GuV, erweiterter Anhang, Lagebericht erforderlich.
Zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten:
Vollständige Bilanz, vollständige GuV, umfassender Anhang, ausführlicher Lagebericht, zusätzliche Angabepflichten.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihren Jahresabschluss. Wir erläutern Ihnen die konkreten Schritte und erstellen ein individuelles Angebot.